Anlässlich seiner oberinstanzlichen Einvernahme gab er zudem wiederholt keine Antwort auf die ihm gestellten Fragen, sondern erläuterte stattdessen in teilweise schwer verständlichen, verschachtelten Sätzen andere (Geschäfts-)Vorgänge, die er zuweilen willkürlich mit Zahlen und Berechnungen sowie mit mehr oder weniger passenden Fachausdrücken schmückte. Er musste deshalb wiederholt aufgefordert werden, die ihm gestellte Frage zu beantworten. Eine Bankangestellte der T._____