Wie nachfolgend noch näher dargelegt wird, geht auch die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte das Talent besitzt, sein Gegenüber in wortgewandter Manier von seiner vermeintlichen fachlichen Kompetenz und seinen Ideen zu überzeugen. Dies gelang ihm auch im vorliegenden Fall, indem er das Vertrauen insbesondere von G.________ gewinnen und sie von seiner angeblichen Kompetenz sowie vom angeblich zu erwartenden Erfolg seines Handelns überzeugen konnte. Diese Erkenntnis korreliert nicht zuletzt mit der Einschätzung seines Bruders AK.________, welcher über den Beschuldigten sagte: «...das ist das, was er kann, mit den Leuten reden» (pag.