20 zu keinem Zeitpunkt in der Lage und bereit gewesen, eine Rückzahlung vorzunehmen, zumal er während des gesamten Zeitraums kein Einkommen erzielt habe, hoch verschuldet gewesen sei und seinen Lebensunterhalt allein aus den Darlehenszahlungen der verschiedenen Geschädigten bestritten habe (edierte Akten SK 19 294 + 295, pag. 19 364 f.). Aktenkundig ist ferner ein Bericht vom 10. Mai 2007 des damaligen Bewährungshelfers des Beschuldigten, in welchem dieser die Zusammenarbeit als schwierig bezeichnete. Der Beschuldigte habe selten das eingehalten, was er versprochen habe.