Dadurch sowie durch sein überzeugendes, als kompetent erscheinendes Auftreten, sein gewinnendes Wesen sowie in vielen Fällen auch aufgrund eines teilweise auf geschäftlicher Ebene vorbestehenden Vertrauensverhältnisses habe er die besagten Personen veranlasst, ihm zum Teil über längere Zeiträume Geldbeträge im Umfang von gesamthaft CHF 848'152.20 als Darlehen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts oder zur Investition in die angegebenen Projekte zu überlassen. Dies im Vertrauen darauf, dass der Beschuldigte in der Lage sei, aus den in Aussicht gestellten Investitionen Erträge zu erwirtschaften, welche er zur Rückzahlung der Darlehen verwenden könne. Wenn die Geschädigten Zweifel ge-