Da A.________ bei den Eltern nie zurückbezahlte Darlehen in grosser Höhe aufgenommen hatte, dürften die Worte aufrichtig und ehrlich nicht geäussert worden sein. [...] Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der redegewandte und gegenüber Dritten bestimmt auftretende A.________ im relevanten Zeitraum über keinerlei Kunstkenntnisse verfügte sowie in desolaten finanziellen Verhältnissen lebte und sich heute als Opfer verkaufen will, das von anderen – insb. von R.________ – benutzt, belogen und übers Ohr gehauen wurde.