Die Verteidigung wendete diesbezüglich ein, ein Phantast sei ein Mensch mit überspannten Ideen, der nicht zwischen Realität und Träumen unterscheiden könne, der sich Ideen hingebe, die nicht Wirklichkeit seien und sich dabei nicht von Naturgesetzen irritieren lasse; einer, der andere Menschen von seinen Ideen überzeugen könne, weil er selbst davon überzeugt sei. Es sei widersprüchlich – so die Verteidigung weiter –, wenn man einem Phantasten unterstelle, er habe genau gewusst, dass er sich auf dubiose Geschäfte einlasse. Es könne nicht beides gleichzeitig zutreffen (pag.