Die Vorinstanz bezeichnete den Beschuldigten sodann als ‘Phantasten’, «weil er von Geschäften mit China, Nigeria, Griechenland und Südafrika träumte, und sich schon als CEO eines grossen Konzerns sah, der Millionen brauchte, um die Produktion 'vorfinanzieren' zu können» (pag. WSG 18 529; S. 60 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Verteidigung wendete diesbezüglich ein, ein Phantast sei ein Mensch mit überspannten Ideen, der nicht zwischen Realität und Träumen unterscheiden könne, der sich Ideen hingebe, die nicht Wirklichkeit seien und sich dabei nicht von Naturgesetzen irritieren lasse;