heute noch wirbt, vgl. ‹www.________.ch›) und dass er (wenn auch nicht immer erfolgreich) versuchte, die weiteren Probleme des Ehepaars G.________ in den Griff zu bekommen. Offenbar hatte er zu allen Angestellten der C.________ GmbH ein gutes Verhältnis und war gemäss den Aussagen von AJ.________ während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eigentlich unbestritten. Auch BA.________ bezeichnete A.________ an der Hauptverhandlung als angenehm, er habe nie Probleme mit ihm gehabt. Zusammenfassend erachtet es das Gericht auch aufgrund seines persönlichen Eindrucks als erstellt, dass A.________ eine gewinnende, freundliche Persönlichkeit hat und es ihm immer wieder gelingt,