Festzuhalten ist aber auch, dass A.________ für die C.________ GmbH tatsächlich arbeitete. Sowohl aus den Aussagen von G.________ und von AJ.________ wie auch aus den vorhandenen Akten ergibt sich, dass er sich um Umsatzsteigerungen kümmerte, mit Lieferanten Kontakt hatte, es ihm tatsächlich wie von ihm ausgesagt gelang, das 'Swiss Label' zu erhalten oder zumindest zu halten (ein von einem privaten Verein vergebenes Label in Form einer Armbrust zur Promotion von überwiegend in der Schweiz hergestellten Produkten, mit dem Q.________ heute noch wirbt, vgl. ‹www.________.ch›) und dass er (wenn auch nicht immer erfolgreich) versuchte, die weiteren Probleme des Ehepaars G.