- Zunächst einmal war A.________ vor dem Konkurs seines eigenen Unternehmens, der AY.________ AG, ein relativ erfahrener, recht gut ausgebildeter Geschäftsmann, der eigentlich genau weiss, dass man bei seriösen Geschäften nicht Geld vorausbezahlen muss, bevor man Geld bekommt (vgl. pag. WSG 18 346). Bezeichnend dazu war die Aussage von AK.________ an der Hauptverhandlung: "Es ist nie gut, wenn ich Geld gebe, um Geld zu bekommen", was er auch seinem Bruder gesagt haben wird (pag. WSG 18 337).