(Liegenschaft)’ zu ermöglichen, weil damals eine Betreibung der Bank über CHF 3,5 Mio. reingekommen sei, «weil die Hypothek gekündigt wurde» (pag. 05 001 004 Z. 103 ff.). Es finden sich weitere solche Aussagen in den Akten, die selbiges belegen (etwa pag. 05 001 010 Z. 431, Aussage vom 6. Mai 2020: «[…] da es um die Finanzierung des AO.________ (Liegenschaft)’ ging, als G.________ die Hypothek gekündigt worden ist.»). Nicht nur ist damit widerlegt, dass der Beschuldigte erst im September/Oktober 2022 Kenntnis von der Kündigung der Hypothek erlangt hat.