Letzten Endes spielt es keine Rolle, ob dank der Bemühungen des Beschuldigten ausstehende Handwerkerrechnungen bezahlt werden konnten. Dem Beschuldigten werden andere Handlungen zur Last gelegt, welche nicht durch anderweitige Handlungen zu Gunsten der geschädigten Gesellschaft und deren Gesellschafter kompensiert werden können bzw. rechtmässig werden. Die von der Vorinstanz zitierte Nachricht von G.________ an den Beschuldigten bezüglich des eingeschriebenen Briefs des Handelsregisteramts zeigt im Übrigen wiederum ihre Abhängigkeit bzw. ihr blindes Vertrauen in den Beschuldigten hinsichtlich finanzieller, strategischer und rechtlicher Belange. Das Elternhaus von Q.______