Offenbar konnte mangels finanzieller Mittel der Bau des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück AP.________ zunächst nicht fertiggestellt werden. Details dazu ergeben sich aus den Akten nicht. Einzig aus WhatsApp- und E-Mail-Korrespondenzen mit den Käufern einer der Wohnungen, dem Ehepaar AQ.________ (welches die Stockwerkeigentumseinheit im September 2019 an AG.________ verkaufte, vgl. pag. WSG 18 184 ff.), und einer Mieterin, sowie aus diversen WhatsApp-Nachrichten zwischen G.________ und A.________ beispielsweise betreffend