9.2. Die weiteren Problemfelder: 'AO.________ (Liegenschaft)’ / AP.________ (Liegenschaft) 9 und 11 in J.________(Ort) / Liegenschaft in AL.________(Ort) / Steuerschulden Wie die Vorinstanz zutreffend erwog, machte der Beschuldigte in seinen Einvernahmen und Eingaben wiederholt geltend, er habe Geld auftreiben müssen für den 'AO.________ (Liegenschaft)’, die AP.________ (Liegenschaft) in J.________(Ort), das Elternhaus von Q.________ in AL.________(Ort) und für die Begleichung der Steuerschulden der G.________ (vgl. etwa pag. 04 100 004 ff., 07 056 029 ff.)