Dieser Punkt wird in E. 9.5. hiernach eingehend erörtert. Diese Umstände führten dazu, dass der Beschuldigte durch den sowohl fachlichen wie auch konkreten Wissensvorsprung in der C.________ GmbH bzw. mit deren Geldern tun konnte, was er wollte, und steuern konnte, welche Informationen G.________ und Q.________ in welcher Form erhalten und welche Schlüsse sie daraus ziehen sollten (vgl. eingehend E. 9.5. hiernach).