Aus den vollständig in den Akten vorhandenen Bankauszügen der C.________ GmbH geht hervor, dass diese jährlich mehrere hunderttausend Franken Umsatz erzielen konnte und wesentlich mehr einnahm, als sie ihren Lieferanten bezahlen musste, grundsätzlich folglich ein erfolgreiches Unternehmen war. Umsatz und Ertrag nahmen 2018 gegenüber 2017 zweifellos zu, wenn auch wohl nicht im von A.________ behaupteten Umfang. Auch lässt sich nicht klären, inwieweit die Umsatz- und Ertragssteigerung dessen Verdienst war. Mindestens in dubio pro reo ist A._____