Sie hatte über Jahre hinweg die gleichen Mitarbeitenden, bezahlte diesen recht gute Löhne, berechnete die Sozialversicherungsabgaben ordentlich und lieferte diese ab, war diesbezüglich also ein ordentlich geführtes kleines Unternehmen. Dass hingegen auf die Buchhaltungen und Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 nicht vollumfänglich abgestellt werden kann, ergibt sich aus den in der Anklageschrift aufgeführten Sachverhalten, den […] Aussagen E.________ sowie den Aussagen von AJ.________. Aus den vollständig in den Akten vorhandenen Bankauszügen der C.___