__ Ende August 2019 durch die AE.________ GmbH. An dieser wiederum hielt G.________ ab dem 5. Januar 2017 sämtliche Stammanteile. G.________ war nicht in der Lage zu erklären, warum man überhaupt eine weitere GmbH benötigte, statt die X.________ direkt über die AE.________ GmbH zu vertreiben. Auch wird aus den Aussagen nicht klar, ob dieses Konstrukt auf die Initiative von A.________, der schon 2016 für die Y.________ AG tätig gewesen war (vgl. dazu die Rechnung vom 13. Juli 2016 [ausgestellt von der Einzelunternehmung des Beschuldigten AI.________ für «Arbeiten in Zusammenhang mit dem X.________», pag. 04 103 003 ff.]), zurückzuführen ist.