__ sämtliche Stammanteile an der AE.________ GmbH. Der Zweck der AE.________ GmbH war die Vermittlung von Liegenschaften, Schätzungen und Expertisen sowie weitere Dienstleistungen im Immobilienbereich. Am 21. August 2019, sprich gegen Ende des vorliegend relevanten Deliktszeitraums, schied die AE.________ GmbH aus der C.________ GmbH aus und G.________ sowie Q.________ übernahmen je 67 Stammanteile à CHF 100.00, AG.________ (der Bruder von Q.________) die restlichen 66 Stammanteile. Zum Hintergrund dieses Geschäftskonstrukts erwog die Vorinstanz das Folgende (pag. WSG 18 525; S. 56 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):