9.1. Ausgangslage: Ehepaar G.________, X.________ (Produkt) und C.________ GmbH Q.________, Jahrgang ________, ist – wie die Vorinstanz ausführlich darlegte – gelernter Elektroingenieur HTL, der sich später der Heilkunde zugewandt und letztlich das Produkt «X.________», angepriesen als Hochfrequenz-Therapiegerät für Schmerzbehandlung, entwickelt hat (vgl. auch ‹X.________ (Webseite)›, zuletzt besucht am 16. Juni 2025). Er ist Inhaber der immaterialgüterrechtlich geschützten Marke 'X.________' (vgl. die Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum). Aus den Aussagen seiner Ehefrau G.___