Der Beschuldigte bzw. dessen Verteidigung machten denn auch vielmehr geltend, das Ehepaar G.________ sei über alles informiert gewesen bzw. habe Kenntnis von sämtlichen Finanztransaktionen gehabt. Ferner stellten sie sich auf den Standpunkt, diese seien durchwegs im Interesse des Ehepaars G.________ bzw. der C.________ GmbH gewesen.