___ GmbH und wiederum ohne ersichtlichen Grund Rechnungen einer anderen GmbH bezahlt bzw. dieser diverse Geldbeträge überwiesen haben. Durch dieses Verhalten soll der Beschuldigte in Verletzung seiner Pflichten als Geschäftsführer die Straf- und Zivilklägerin an deren Vermögen geschädigt haben. In allgemeiner Weise kann vorweggenommen werden, dass die einzelnen Handlungen bzw. Transaktionen des Beschuldigten selbst kaum bestritten und mittels objektiver Beweismittel weitestgehend belegt sind. Der Beschuldigte bzw. dessen Verteidigung machten denn auch vielmehr geltend, das Ehepaar G.__