Namentlich soll er diversen dubiosen Personen hohe Geldsummen überwiesen oder Bar übergeben haben, dies in der Hoffnung, im Gegenzug Kredite in Millionenhöhe erhältlich zu machen. Den Transaktionen sollen indessen keine schriftlichen Verträge, Übergabequittungen oder Vereinbarungen von Sicherheiten und somit weder eine adäquate Gegenleistung noch beweisgeeignete Urkunden zugrunde gelegen haben, die über den Rechtsgrund der Vermögensdispositionen Aufschluss gegeben hätten. Zudem hätten die erhofften Kredite dem Beschuldigten persönlich und nicht der Straf- und Zivilklägerin gewährt werden sollen.