Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden einerseits G.________ Im Rahmen der Einvernahme des Beschuldigten wurde schliesslich ein von der Verteidigung eingereichtes und dem Beschuldigten vorgehaltenes Dokument zu den Akten erkannt (Kontoauszug der T.________ (Bank), datierend vom 8. August 2019, beinhaltend eine Auflistung pendenter Zahlungsaufträge sowie handschriftliche Notizen, pag. 18 1171 und pag. 18 1182).