3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Straf- und Betreibungsregisterauszug (datierend vom 24. bzw. 18. Oktober 2024, pag. 18 1072 f. bzw. 18 1057.1 ff.) sowie ein Leumundsbericht samt Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 25. Oktober 2024, pag. 18 1100) eingeholt. Zudem wurden bei der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Akten des den Beschuldigten betreffenden Verfahrens SK 19 295 (nachfolgend als ‘Bilderhandelfall’ bezeichnet) ediert (vgl. pag. 18 1024).