mit Eingabe vom 19. Juni 2023 – nebst einem (später gutgeheissenen) Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung – frist- und formgerecht Berufung erklärt (pag. 18 689 ff.). Am 4. November 2024 zog E.________ seine Berufung zurück (pag. 18 1124). Diesen Rückzug nahm die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 5. November 2024 zur Kenntnis und widerrief die Vorladung von E.________ (unter Verzicht auf dessen in Aussicht genommene Einvernahme) und seiner amtlichen Verteidigerin (pag. 18