2. Berufung und Wechsel der amtlichen Verteidigung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt L.________ namens und im Auftrag von A.________ mit Eingabe vom 30. Januar 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 18 454). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 30. Mai 2023 (pag. 18 470 ff.). Mit Verfügung vom 31. Mai 2023 betraute die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (nachfolgend Generalstaatsanwaltschaft) Staatsanwalt H.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend Staatsanwaltschaft), mit der Wahrnehmung der generalstaatsanwaltschaftlichen Aufgaben vor den Strafkammern des Obergerichts (pag.