Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt L.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 30'048.30 (inkl. Auslagen und MWST), unter Abzug des bereits geleisteten Kostenvorschusses vom 7. Juni 2021 noch mit CHF 23'586.30. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 30'048.30 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt L.________ die Differenz von CHF 7'269.75 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. [Entschädigungspunkt betreffend E.________]