1. Erstinstanzliches Urteil Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 23. Januar 2023 über A.________ das folgende Urteil (pag. 18 453 ff.; Hervorhebungen im Original; Auslassungen in eckigen Klammern): I. A.________ wird schuldig erklärt: der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung,