z.N. der O.________ (Deliktsbetrag: CHF 3'965.82); 2. von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, angeblich begangen in einem zusammengerotteten Haufen am 9. November 2019 in .________ T.________; 3. von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 9. November 2019 in .________ T.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'812.50 an den Kanton Bern; unter Auferlegung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 an den Kanton Bern;