unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 5'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Verfahren; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 145.60 zzgl. 5 % Zins seit 3. November 2022 an A.________ für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus seiner notwendigen Beteiligung am erstinstanzlichen Strafverfahren entstanden sind (Art. 429 Abs. 1 Bst. b StPO);