6. im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: 6.1 Es wird festgestellt, dass der vormalige Straf- und Zivilkläger Blumenladen U.________ seine Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann (Art. 122 Abs. 4 StPO); 78 6.2 Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden.