Es resultiert daher eine Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbussen in der Höhe von CHF 145.60 zuzüglich 5 % Zins seit dem 3. November 2022. 23.6.4 Beschuldigter G.________ Der Beschuldigte G.________ beantragte eine Haftentschädigung in der Höhe von CHF 250.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 17. Dezember 2019 und eine Entschädigung für ihm entstandene wirtschaftliche Einbussen in der Höhe von CHF 550.00. Für die beantragte Haftentschädigung kann vollumfänglich auf die vorangehenden Ausführungen zu den Beschuldigten A.________ und E.________ verwiesen werden (vgl. E. 23.6.2 und 23.6.3 hiervor). Dem Beschuldigten G.______