Die Vorinstanz bestimmte die auf die Beschuldigten A.________, C.________ und G.________ entfallenden Verfahrenskosten je auf insgesamt CHF 3'412.50, sich zusammensetzend aus den Kosten der Untersuchung von CHF 900.00 und den Kosten des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 2'515.50. Für den erstinstanzlich erfolgten Freispruch schied die Vorinstanz keine Verfahrenskosten aus. Die auf den Beschuldigten E._____