2019 setzt sich die Schadenssumme aus einer Grundpauschale von CHF 2'500.00, einem Zuschlag von CHF 45.00, Zeitaufwand von CHF 270.00 und Reinigungskosten von CHF 109.55 zusammen (pag. 84). Gerade mit Blick auf die Grundpauschale (inkl. Zuschlag) ist nicht hinreichend belegt, wie sich diese Schadensposition und damit ferner die gesamte Schadenssumme effektiv zusammensetzt bzw. welche Aufwände der Straf- und Zivilklägerin nebst dem Zeitaufwand und den Reinigungskosten tatsächlich entstanden sind. Die Geltendmachung einer Grundpauschale hält den Anforderungen an die Begründungspflicht der Privatklägerschaft nicht stand.