d StPO auf den Zivilweg zu verweisen ist. Hinzukommend hat die Strafund Zivilklägerin die von ihr geltend gemachte Schadenssumme zwar hinreichend beziffert, aber nicht rechtsgenüglich belegt. Gemäss Aufstellung vom 20. November 2019 setzt sich die Schadenssumme aus einer Grundpauschale von CHF 2'500.00, einem Zuschlag von CHF 45.00, Zeitaufwand von CHF 270.00 und Reinigungskosten von CHF 109.55 zusammen (pag.