63 19.2 Vorbringen der Parteien Die Verteidigung des Beschuldigten C.________ brachte in oberer Instanz vor, die Zivilforderung der Straf- und Zivilklägerin Gemeinde T.________ sei mangels Spruchreife von der Vorinstanz auf den Zivilweg verwiesen worden, was infolge Rückzugs dieser Zivilklage nicht korrekt sei. Die Zivilklage hätte gleich wie diejenige des vormaligen Straf- und Zivilklägers Blumenladen U.________ behandelt werden müssen. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin N.________ AG sei in Anwendung von Art. 126 Abs. 1 Bst.