Dem Beweisergebnis folgend und mit Verweis auf die Akten sei erstellt, dass die Beschuldigten als Teilnehmer der Zusammenrottung von einer rund 40- köpfigen, gewalttätigen Gruppierung am 9. November 2019 auf Gleis 1 des Bahnhofs T.________ durch Steinwürfe gegen das Polizeieinsatzfahrzeug dieses stark beschädigt und unmittelbar anschliessend nach dem Einsteigen in den Extrazug diesen besprayt, mit Klebern beklebt und verwüstet hätten. Das eindrückliche Ausmass dieser Sachbeschädigungen sei mit Farbfotodokumentationen dokumentiert und auch die Höhe der jeweils entstandenen Schäden sei durch die Privatklägerschaft belegt worden.