128 ff.) beziffert und belegt. Dem Beweisergebnis folgend und mit Verweis auf die Akten sei erstellt, dass die Beschuldigten als Teilnehmer der Zusammenrottung von einer rund 40- köpfigen, gewalttätigen Gruppierung am 9. November 2019 auf Gleis 1 des Bahnhofs T.________ durch Steinwürfe gegen das Polizeieinsatzfahrzeug dieses stark beschädigt und unmittelbar anschliessend nach dem Einsteigen in den Extrazug diesen besprayt, mit Klebern beklebt und verwüstet hätten.