62 17.4 Fazit und erstellter Sachverhalt Im Ergebnis lässt sich weder erstellen, dass die Sachbeschädigungen durch eine zusammengerottete Meute mit einer friedensbedrohenden Grundstimmung erfolgt sind noch, dass die Beschuldigten A.________, C.________, E.________ und G.________ an einer solch potenziellen Zusammenrottung teilgenommen hätten. Der angeklagte Sachverhalt ist damit nicht erstellt und die Beschuldigten sind vom Vorwurf der Sachbeschädigung zum Nachteil der M.________ AG (Ziff. 2 des Strafbefehls) freizusprechen. IV. Zivilpunkt