__ befanden sich laut Ereignisbericht nach Abfahrt des Zuges zunächst beim Straf- und Zivilkläger I.________ in der Zugspitze, gingen danach erfolglos durch den Zug, um zu eruieren, wer den Stein geworfen hatte und hielten sich schliesslich auf der weiteren Fahrt in der Mitte des Zuges auf, um die Situation im Auge zu behalten. Erst bei Ankunft in V.________ konnten die dokumentierten Sachbeschädigungen schliesslich festgestellt werden.