61 frachtet. Die Stimmung im Zug sei aufgebracht gewesen, hätte sich danach aber rasch wieder beruhigt. Weiteres wird zur Stimmung im Bericht nicht festgehalten (vgl. pag. 215 ff.). Auch den Aussagen des Straf- und Zivilklägers I.________ lassen sich diesbezüglich keine weiteren Erkenntnisse entnehmen. Dieser befand sich gemäss Ereignisbericht und seiner Aussage anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nach Abfahrt des Zuges im Waggon an der Zugspitze. Zur Stimmung in den Waggons der FC V.___