60 sei daher nicht erstellt, dass die Sachbeschädigungen erst nach dem Halt in T.________ bis nach V.________ entstanden sei. Dafür spreche auch das im Ereignisbericht Festgehaltene, wonach die Stimmung nach der Abfahrt in T.________ aufgebracht gewesen sei, sich aber rasch wieder beruhigt habe. Es gebe somit keinen Beweis dafür, dass der Beschuldigte C.________ an den Sachbeschädigungen beteiligt gewesen sei (pag. 1648). Die Verteidigung des Beschuldigten E.______