Trotz des bereits begründeten Freispruchs betreffend den Beschuldigten A.________ sind die Vorbringen seiner Verteidigung zur Phase 3 an dieser Stelle darzulegen, zumal die übrigen Verteidigungen darauf Bezug nahmen oder Verweise anbrachten. Die Verteidigung des Beschuldigten A.________ brachte in oberer Instanz vor, die Vorinstanz stütze den Schuldspruch auf vier Annahmen: Erstens sei sie davon ausgegangen, da ausserhalb des Zuges eine Zusammenrottung stattgefunden habe, müsse auch innen eine Zusammenrottung stattgefunden habe. Zweitens seien durch diese Zusammenrottung die Sachbeschädigungen entstanden.