17. Konkrete Beweiswürdigung zu Phase 3 17.1 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt in Bezug auf Phase 3 insoweit erstellt, als die dokumentierten Sachbeschädigungen in der Höhe von CHF 2'924.55 durch die in T.________ wieder in den Extrazug eingestiegene aufgebrachte Meute auf der Strecke von T.________ bis V.________ begangen wor-