Der angeklagte Sachverhalt ist damit nicht erstellt und die Beschuldigten A.________, C.________, E.________ und G.________ sind von den Vorwürfen des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Sachbeschädigung zum Nachteil der O.________ (Ziff. 2 des Strafbefehls) freizusprechen.