, E.________ und G.________ befanden sich in der Gruppierung, die in T.________ am Bahnhof auf den Extrazug mit Extrastopp wartete und vom Sipo-Element der Personenkontrolle unterzogen werden sollte. Die Anwesenheit des Beschuldigten A.________ liess sich demgegenüber nicht erstellen. - Der Beschuldigte E.________ führte sich als Gruppenführer auf, indem er die Kommunikation mit der Einsatzleiterin des Sipo-Elements AI.