Bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung wie der vorliegenden kann ohne Weiteres von einer solchen Grundstimmung ausgegangen werden. Dass dies von den Polizeibeamten auch so wahrgenommen wurde, zeigt sich bereits dadurch, dass sie sich bei Einfahrt des Extrazuges sofort zum Polizeifahrzeug zurückbegaben, die Schutzhelme anzogen und sich für den Ernstfall mit Mehrzweckwerfen ausrüsteten, welche schliesslich auch eingesetzt werden mussten. 16.3 Fazit und erstellter Sachverhalt Im Ergebnis erachtet die Kammer Folgendes als erstellt: - Die Beschuldigten C.________, E.________ und G._____