_ vom 28. Oktober 2022, der sich offenbar im vordersten Bereich des Zuges aufhielt, sei eine maskierte Person dort bei ihm in den Zug eingestiegen (pag. 1134). Damit übereinstimmend gab der Beschuldigte Q.________ bei seiner Einvernahme vom 17. Dezember 2019 zu Protokoll, er sei vorne in den Zug eingestiegen und anschliessend nach hinten durch den Zug gegangen (pag. 301 Z. 161 f.). Er behauptete zwar, nicht vermummt gewesen zu sein, doch ist diesbezüglich auf die Würdigung seiner Aussagen durch die Vorinstanz zu verweisen, wonach er zumindest teilweise versuchte, seine eigenen Handlungen in einem besseren Licht darzustellen (vgl. E. 15 hiervor).