Z. 10 ff.). Davon ausgehend wird klar, dass die von der Gruppe verlangte Bewaffnung mit Schottersteinen nur hinter dem Zug möglich gewesen ist, zumal der Bereich vor dem Zug durch das im vorderen Bereich bereits positionierte Polizeifahrzeug keine Option gewesen sein kann. Zudem können Schottersteine bekanntlich nicht unter dem Zug hervorgeholt werden, womit einzig der Bereich direkt hinter dem Zug übrigbleibt. Dies deckt sich mit den oben dargelegten Angaben der Polizeibeamten, wonach die Steine aus Richtung der hinteren Waggons des Zuges geworfen worden sind.